Schwimmabzeichen Österreich

Benötigen Sie oder Ihr Kind ein österreichisches Schwimmabzeichen?

Gerne können Sie Ihre Schwimmprüfung für den Frühschwimmer (Pinguin Schwimmabzeichen), Freischwimmer, Fahrtenschwimmer oder Allroundschwimmer bei uns absolvieren.

Dabei gelten die Bestimmungen des österreichischen Wasserrettungswesens.

Nach erfolgreicher Schwimmprüfung erhalten Sie von uns den österreichischen Schwimmerausweis.

Er dient als Nachweis der Schwimmkompetenz, die bei der Zulassung an vielen Schulen, Institutionen und Berufen erforderlich ist.

Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht über die wichtigsten Schwimmabzeichen für Kinder und Erwachsene, die Sie bei uns erlangen können:


Frühschwimmer das vielgenannte Pinguin Schwimmabzeichen

Das Frühschwimmer-Abzeichen kennt keine untere Altersgrenze und kann bereits in sehr jungen Jahren erworben werden. Dennoch ist es entscheidend, darauf zu achten, dass das Kind nicht überfordert wird, um den Spaß am Schwimmen zu bewahren. In der Regel zeigen Erfahrungen, dass Kinder ab dem vierten Lebensjahr bereit sind, diese erste schwimmerische Hürde mit Freude zu nehmen.

Anforderungen für das Frühschwimmer-Abzeichen:

  • 25 m Schwimmen in beliebigem Stil
  • Sprung vom Beckenrand ins Wasser
  • Kenntnis von 5 Baderegeln
Frühschwimmer das vielgenannte Pinguin Schwimmabzeichen

Der Freischwimmer

Das Freischwimmer-Abzeichen ist ab dem vollendeten siebten Lebensjahr erwerbbar. Hier liegt der Schwerpunkt auf dem Dauerschwimmen. Dieser Fokus ist äußerst sinnvoll, da die meisten Badeunfälle auf mangelnde Schwimmtechnik und die damit verbundene rasche Ermüdung zurückzuführen sind. Selbst wenn ein Kind mit dem Frühschwimmer-Abzeichen eine Schwimmbad-Länge mühelos bewältigen kann, ist es noch kein sicherer Schwimmer.

Daher sehen wir den Freischwimmer als eine aussagekräftige Bestätigung für solide Grundschwimmkenntnisse. Ein Kind, das die Anforderungen für den Freischwimmer erfüllt, kann auch im Urlaub beruhigt schwimmen gehen, natürlich unter Aufsicht.

Anforderungen für das Freischwimmer-Abzeichen:

  • vollendetes 7. Lebensjahr
  • 15 Minuten Dauerschwimmen in beliebigem Stil
  • Sprung aus ca. 1 m Höhe ins Wasser
  • Kenntnis der 10 Baderegeln
Der Freischwimmer

Der Fahrtenschwimmer

Das Fahrtenschwimmer-Abzeichen kann ab dem vollendeten neunten Lebensjahr erreicht werden. Hier werden zusätzliche Tauchübungen gefordert. Der Fahrtenschwimmer ist Voraussetzung für die Aufnahme an den pädagogischen Hochschulen, den Kollegs für Sozialpädagogik, den Kollegs/Schulen für Kindergarten- bzw. Elementarpädagogik. Außerdem gilt das Fahrtenschwimmer-Abzeichen als Einstellungskriterium für die Bewerbung bei der Polizei.

Anforderungen für das Fahrtenschwimmer-Abzeichen:

  • vollendetes 9. Lebensjahr
  • 15 Minuten Dauerschwimmen in beliebigem Stil
  • 10 m Streckentauchen
  • einmaliges Tieftauchen (ca. 2 m Tiefe) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes
  • 50 m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
  • Kopfsprung aus ca. 1 m Höhe oder beliebiger Sprung aus 3 m Höhe ins Wasser
  • Kenntnis der 10 Baderegeln
Der Fahrtenschwimmer

Der Allroundschwimmer

Die Schwimmprüfung zum Allroundschwimmer kann ab dem vollendeten elften Lebensjahr abgelegt werden. Das Allroundschwimmer-Abzeichen verlangt nicht nur das Schwimmen in verschiedenen Lagen auf längere Distanz, sondern erfordert, auch ein schwimmendes Zurücklegen einer Strecke auf Zeit. Außerdem werden erste Grundkompetenzen der Rettung und der Selbstrettung geprüft.

Anforderungen für das Allroundschwimmer-Abzeichen:

  • vollendetes 11. Lebensjahr
  • 200 m Schwimmen in zwei Lagen (100 m Brust, 100 m Rücken)
  • 100 m Schwimmen in beliebigem Stil in 2:30 Minuten
  • 10 m Streckentauchen
  • einmaliges Tieftauchen (ca. 2 m) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes
  • 25 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
  • Kenntnisse der Selbstrettung
  • Kenntnis der 10 Baderegeln
Der Allroundschwimmer

Die 10 österreichischen Baderegeln

GESUNDHEIT: Wenn du schwimmen gehst, musst du gesund sein!

HINWEISSCHILDER BEACHTEN: Auf den Hinweisschildern kannst du lesen, was im Schwimmbad erlaubt, und was verboten ist. Daran musst du dich halten!

DUSCHEN, ABKÜHLEN: Geh erst dann ins Wasser, wenn du dich geduscht und abgekühlt hast!

KÄLTEGEFÜHL: Bleib nicht im Wasser, wenn dir kalt ist, du kannst sonst Krämpfe bekommen! Krämpfe sind für den Schwimmer gefährlich!

OHRENERKRANKUNGEN: Wenn du Ohrenschmerzen oder eine Ohrenverletzung hast, darfst du nicht schwimmen, springen oder tauchen!

ESSEN: Wenn du viel gegessen hast, warte eine Stunde, bevor du wieder ins Wasser gehst.

STARKE SONNE: Schütz dich vor der Sonne (Sonnencreme, Kappe, T-Shirt)! Wenn dir heiß ist, darfst du nicht ins kalte Wasser springen!

ÜBERMUT: Lass dich von anderen nicht dazu überreden, etwas zu tun, was du nicht gut kannst (weit hinausschwimmen, ins Wasser springen oder tauchen).

SPRINGEN: Spring nur dort ins Wasser, wo es erlaubt ist! Du darfst dabei niemanden in Gefahr bringen! Spring ja nicht in Gewässer, die du nicht kennst, es könnten viele Gefahren lauern!

VORSICHT IM ERLEBNISBAD: Im Erlebnisbad sind oft viele Menschen. Beobachte daher auch die Leute in deiner Umgebung! Ruf Hilfe herbei, wenn jemand in Gefahr ist!