Benötigen Sie oder Ihr Kind ein österreichisches Schwimmabzeichen?
Gerne können Sie Ihre Schwimmprüfung für den Frühschwimmer (Pinguin Schwimmabzeichen), Freischwimmer, Fahrtenschwimmer oder Allroundschwimmer bei uns absolvieren.
Dabei gelten die Bestimmungen des österreichischen Wasserrettungswesens.
Nach erfolgreicher Schwimmprüfung erhalten Sie von uns den österreichischen Schwimmerausweis.
Er dient als Nachweis der Schwimmkompetenz, die bei der Zulassung an vielen Schulen, Institutionen und Berufen erforderlich ist.
Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht über die wichtigsten Schwimmabzeichen für Kinder und Erwachsene, die Sie bei uns erlangen können:
Das Frühschwimmer-Abzeichen kennt keine untere Altersgrenze und kann bereits in sehr jungen Jahren erworben werden. Dennoch ist es entscheidend, darauf zu achten, dass das Kind nicht überfordert wird, um den Spaß am Schwimmen zu bewahren. In der Regel zeigen Erfahrungen, dass Kinder ab dem vierten Lebensjahr bereit sind, diese erste schwimmerische Hürde mit Freude zu nehmen.
Anforderungen für das Frühschwimmer-Abzeichen:
Das Fahrtenschwimmer-Abzeichen kann ab dem vollendeten neunten Lebensjahr erreicht werden. Hier werden zusätzliche Tauchübungen gefordert. Der Fahrtenschwimmer ist Voraussetzung für die Aufnahme an den pädagogischen Hochschulen, den Kollegs für Sozialpädagogik, den Kollegs/Schulen für Kindergarten- bzw. Elementarpädagogik. Außerdem gilt das Fahrtenschwimmer-Abzeichen als Einstellungskriterium für die Bewerbung bei der Polizei.
Anforderungen für das Fahrtenschwimmer-Abzeichen:
GESUNDHEIT: Wenn du schwimmen gehst, musst du gesund sein!
HINWEISSCHILDER BEACHTEN: Auf den Hinweisschildern kannst du lesen, was im Schwimmbad erlaubt, und was verboten ist. Daran musst du dich halten!
DUSCHEN, ABKÜHLEN: Geh erst dann ins Wasser, wenn du dich geduscht und abgekühlt hast!
KÄLTEGEFÜHL: Bleib nicht im Wasser, wenn dir kalt ist, du kannst sonst Krämpfe bekommen! Krämpfe sind für den Schwimmer gefährlich!
OHRENERKRANKUNGEN: Wenn du Ohrenschmerzen oder eine Ohrenverletzung hast, darfst du nicht schwimmen, springen oder tauchen!
ESSEN: Wenn du viel gegessen hast, warte eine Stunde, bevor du wieder ins Wasser gehst.
STARKE SONNE: Schütz dich vor der Sonne (Sonnencreme, Kappe, T-Shirt)! Wenn dir heiß ist, darfst du nicht ins kalte Wasser springen!
ÜBERMUT: Lass dich von anderen nicht dazu überreden, etwas zu tun, was du nicht gut kannst (weit hinausschwimmen, ins Wasser springen oder tauchen).
SPRINGEN: Spring nur dort ins Wasser, wo es erlaubt ist! Du darfst dabei niemanden in Gefahr bringen! Spring ja nicht in Gewässer, die du nicht kennst, es könnten viele Gefahren lauern!
VORSICHT IM ERLEBNISBAD: Im Erlebnisbad sind oft viele Menschen. Beobachte daher auch die Leute in deiner Umgebung! Ruf Hilfe herbei, wenn jemand in Gefahr ist!